Die Richtlinie erweitert den Kreis betroffener Unternehmen erheblich, verlangt zehn konkrete Mindestmaßnahmen und nimmt die Geschäftsleitung persönlich in die Pflicht.
Rund 29.500 Unternehmen in Deutschland fallen unter NIS2, viele davon ohne es zu wissen. Gerade wer bislang nicht unter die KRITIS-Regulierung fiel, ist überrascht.
Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats. Ohne festgelegte Zuständigkeiten verstreicht die erste Frist, bevor überhaupt jemand entscheidet.
Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich schulen lassen. Bei Versäumnissen haftet sie persönlich, der Bußgeldrahmen reicht bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Das deutsche Umsetzungsgesetz NIS2UmsuCG ist seit Dezember 2025 in Kraft und bringt rund 29.500 Unternehmen neue Pflichten. Wir klären Ihre Betroffenheit, gleichen Ihre Maßnahmen gegen Artikel 21 ab und bauen die Meldewege auf, die das Gesetz verlangt.
Entscheidend sind Sektor und Größe: ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Umsatz als wichtige, ab 250 Beschäftigten oder 50 Millionen Euro als besonders wichtige Einrichtung. Wir prüfen das für jede Ihrer Gesellschaften einzeln und klären die Registrierungspflicht beim BSI.
Die Richtlinie nennt zehn Mindestmaßnahmen, von der Risikoanalyse über die Sicherheit der Lieferkette bis zur Kryptografie. Wir bewerten je Maßnahme, was bereits vorhanden ist und was fehlt.
Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats. Wir legen fest, wer meldet, wer entscheidet und was auf jeder Stufe berichtet wird.
Artikel 20 verpflichtet die Geschäftsleitung, die Maßnahmen zu billigen, ihre Umsetzung zu überwachen und sich schulen zu lassen. Diese Pflicht ist nicht delegierbar, wir machen ihre Erfüllung nachvollziehbar und belegbar.